Impressum

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TigerTrip Austria  

THE AGENCY FOR ADVENTURE

 

Hannes Zeller Beteiligungs GmbH, Kirchleitenweg 4, 4201 Gramastetten, Austria

Tel. + 43 660 4423399, hannes.zeller@tigertrip(dot)ccGF & Eigentümer: Johannes Zeller

FN: 197355d, Mitglied der WKO  

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TigerTrip Maroc 

REISEVERANSTALTER  

 

TigerTrip Sarl, Douira, Souss-Massa-Draa, 80000 Agadir, Marokko

Tel. +212 677 466 920, hannes.zeller@tigertrip(dot)cc

GF & Eigentümer: Johannes Zeller 
              

 

FN:
 N°22915, Registergericht: Agadir

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SELBSTFAHRER:

1. Vertrag: Veranstalter und Vertragspartner der Jeeptrip Reisen ist „TigerTrip Sarl“ Douira, Souss-Massa-Draa, 80000 Agadir, Marokko, Tel. +212 652 915 701, hannes.zeller@tigertrip.cc, www.tigertrip.cc. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist die Annahme der Geschäfts- und Teilnahmebedingungen durch Vertragsunterfertigung und Zugang der schriftlichen Annahme- und Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer.

2. Leistungen: Sämtliche gebuchten Leistungen sind abschließend auf der Webseite www.jeeptrip.cc und im Reisevertrag dargestellt. Darüber hinausgehende Leistungen sind im vereinbarten Buchungspaket nicht enthalten. Durch wichtige Umstände (technischer, gesundheitlicher oder witterungsbedingter Natur) ist der Veranstalter im Notfall berechtigt, die Route anzupassen oder abzuändern und andere Unterbringungsorte vorzusehen, wobei versucht wird, nach Möglichkeit den Charakter des Trips und die Leistungen beizubehalten. Dem Teilnehmer erwächst daraus kein Entschädigungsanspruch.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

3. Notwendige Teilnahmebedingungen: Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an dem angebotenen Reiseprogramm mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene körperliche Betätigung und Anstrengung zulässt. Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten. Die Teilnehme an der Reise findet auf eigene Gefahr statt und die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Teilnehmer seine Erben und Angehörigen verzichten ausdrücklich, den Veranstalter und seine Angestellten, Vertragspartner und Vermittler für Verletzungen haftbar zu machen. Der Reisende muss sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Diese Informationen sind erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern und beim Auswärtigen Amt im Internet.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten und die Gesetze des Staates Marokko einzuhalten. Es ist alleinige Verpflichtung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass seine individuellen gesundheitlichen, psychischen, physischen Fähigkeiten zur Bewältigung der geplanten Reise und deren Anstrengungen in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen.

Persönliche Versicherung: Vorort ist es nicht möglich sich für Verletzungen, Arztrechnungen und Rückführungs-Kosten auf Grund eines Unfalls zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet sich zu Hause zu versichern. Diese Versicherung muss Annulationskosten, Unfall und Krankheit, Spitalaufenthalt, Rückführung, Sachschaden etc. beinhalten. Falls beim Start der Reise keine solche Versicherung vorliegt kann der Veranstalter von einer Teilnahme an der Reise absehen.

Gesundheit: Falls beim Kunden besondere medizinische Probleme vorliegen muss dieser den Veranstalter mindestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informieren. Die Touren führen zeitweise in sehr abgelegene Gegenden, wo medizinische Versorgung nicht schnellst möglichst gewährleistet werden kann und eine nötige Evakuierung schwierig, teuer oder gar unmöglich sein kann.. Der Kunde muss vorsichtig sein und Unwohlsein muss dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit allenfalls früh genug reagiert werden kann. Medikamente: Der Kunde wird aufgefordert den Veranstalter zu informieren, falls er während der Reise verschriebene Medikamente einnehmen muss.


4. Haftungsausschluss des Veranstalters: Keine Haftung wird vom Veranstalter übernommen für Kosten oder Aufwendungen, die für die Verspätung, den Verlust, die Beschädigung oder Verletzungen von Personen oder Sachen, entstehen, während ein Teilnehmer mit den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, eines Taxis, eines Busses oder anderen Transportmitteln unterwegs ist. Der Veranstalter kann nicht behaftet werden für Verspätungen während der Reise, welche auf Grund von Pannen und der nötigen Reparatur der Fahrzeuge entstehen.

Ferner ist eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus Naturereignissen ausgeschlossen. Daher kann auch keine Haftung für allfällige Verspätungen und damit verbundene Kosten übernommen werden. Eine allfällige Haftung des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Schäden die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Buchungspreises beschränkt. Für den Antritt des Trips durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser mit seiner Unterschrift im Vertrag diese Haftungsbeschränkung akzeptiert. Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, sofern nicht dafür eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung beschränkt sich auf den Umfang der Deckung der Haftpflichtversicherung im einzelnen Schadensfall.

5. Haftung des Teilnehmers: Die Teilnahme am gebuchten Trip erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die er sich selbst oder an Dritten verursacht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und seine Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder an Dritten verursacht. Verantwortung des Kunden: Der Kunde haftet für jegliche Schäden am Geländewagen welche durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen. Die Teilnehmer sind sich der Risiken und Gefahren einer Jeep-Tour bewusst und übernehmen die Haftung mit dem angegebenen Selbstbehalt. Die Teilnehmer sind auch verantwortlich für jeglichen Schaden an Dritt-Personen und erklären sich einverstanden den Veranstalter und seine Angestellten für persönliche Schäden nicht zu belangen. Beschwerden müssen sofort dem Veranstalter mitgeteilt werden und können nicht im Nachhinein gemacht werden. Der Veranstalter kann nicht belangt werden für Verspätungen während der Tour, welche auf Grund von Pannen und der nötigen Reparatur des Geländewagens entstehen. Alkohol und Drogen: Der Kunde wird in angetrunkenem oder

berauschtem Zustand nicht für die Tour zugelassen. Der Kunde verpflichtet sich beim Fahren keinen Alkohol und keine Drogen zu konsumieren. Der Kunde wird aufgefordert den Veranstalter zu informieren, falls er während der Tour verschriebene Medikamente einnehmen muss. Fahreranforderungen: Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen unlimitierten Führerschein besitzen, welcher mindestens noch ein Jahr gültig ist. Alle Verkehrsregelungen, welche vor Ort gelten müssen eingehalten werden. Der Tour-Guide wird genau über die vorhandenen Verkehrsregeln wie Geschwindigkeit, Signale etc. informieren. Die Fahrer müssen ihren Fahrstil den Gegebenheiten wie Wetter, Straßen-Konditionen und anderen Verkehrsteilnehmern anpassen. Der Fahrer muss sich bewusst sein, welche Risiken beim Fahren eingegangen werden und diese auch akzeptieren. Der Fahrer ist verantwortlich sein Fahrzeug immer unter Kontrolle halten zu können und gegebenenfalls die Geschwindigkeit etc. anzupassen, auch wenn er einer Gruppe von Fahrern folgt. Der Fahrer, seine Erben und Angehörigen verzichten ausdrücklich, den Veranstalter und seine Angestellten, Vertragspartner und Vermittler haftbar zu machen. 

Schaden und Rückreisekosten: Im Preis inbegriffen ist ein Geländewagen, wenn an diesem Schäden, die durch fahrlässigen Gebrauch im Laufe der Tour entstehen, werden anfallende Kosten am Ende der Tour an den Kunden verrechnet. Unfallschäden durch fahrlässigen Gebrauch sind in den Reisekosten nicht enthalten. Falls notwendig organisiert der Veranstalter den Rücktransport von Kunde und Fahrzeug, die dafür anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Bei einer in Anspruchnahme von einem Ersatz-Wagen ist ein neuer Mietvertrag abzuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle solcher Schäden alle Kosten zu übernehmen. Die Bewertung der beschädigten Teile stützt sich am Neupreis.





6. Vertragsverletzungen: Der Veranstalter und seine Angestellten behalten sich das Recht vor, den Teilnehmer bei Verletzungen des gegenständlichen Vertrages aus der Gruppe auszuschließen. Dies insbesondere, wenn durch sein Verhalten andere Teilnehmer oder Dritte gestört oder gefährdet werden. Ausschlussgründe stellen auch die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen dar, weil die Sicherheit des Teilnehmers und auch Dritten dadurch beeinträchtigt würde. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückersatz seiner Leistungen oder sonstigen Vermögensverlusten, die ihm daraus entstehen.

7. Rücktritt und Kündigung:

a. Rücktritt und Vertragsübertragung auf Seiten des Teilnehmers:

Bei Vertragsrücktritt des Teilnehmers werden nachfolgende Stornogebühren fällig: 50 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 12 Wochen vor Beginn des Trips, 80 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor Beginn des Trips, 100 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 8 Wochen vor Beginn des Trips. Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief oder per E-Mail zu erfolgen und wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters rechtswirksam. Die obgenannten Fristen gelten ab Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dieser ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilzahlungen aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilzahlungen zurückerstattet. Vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend nahegelegt. Die

Rechte aus dem Vertrag sind übertragbar und gelten als übertragen, wenn die übernehmende Person alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und der Veranstalter die Erfüllung der Teilnahmebedingungen schriftlich bestätigt. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften solidarisch für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand.

b. Rücktritt des Veranstalters: Der Veranstalter ist berechtigt, den Trip aus wichtigen Gründen jederzeit einvernehmlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus darf der Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn des Trips vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt. Bei Vertragsrücktritt des Veranstalters hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Trip des Veranstalters zu verlangen.

c. Vertragsauflösung wegen höherer Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag auflösen. Der Veranstalter ist berechtigt, für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Der Teilnehmer hat allfällige Mehrkosten selbst zu tragen.

8. Fälligkeit des Buchungspreises:

Zahlungsbedingungen: 50% innerhalb zehn Tage nach Buchung, die restlichen 50% sechs Wochen vor Reisebeginn.

9. Fotos und Filme, Trackingverbot:

Der Teilnehmer stimmt zu, dass Fotos und Filme, die bei dem Trip hergestellt wurden, auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fotos und Filme auf den Reisen zu machen und diese für Werbung, Prospekte oder andere kommerzielle Zwecke zu benutzen.

10. Unwirksamkeit:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.

11. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

12. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte in Agadir zuständig.

TigerTrip SARL,

Ma-80000 Agadir, Douira Souss-Massa-Draa, Marokko, Tel. Maroc +212 6629 15701, Tel. Austria +43 660 442 3399,hannes.zeller@tigertrip.cc,

Firmenbuch: N° 22915, Gerichtsstand: Agadir

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 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MITFAHRER

1. Vertrag: Veranstalter und Vertragspartner der Jeeptrip Reisen ist „TigerTrip Sarl“ Douira, Souss-Massa-Draa, 80000 Agadir, Marokko, Tel. +212 652 915 701, hannes.zeller@tigertrip.cc, www.tigertrip.cc. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist die Annahme der Geschäfts- und Teilnahmebedingungen durch Vertragsunterfertigung und Zugang der schriftlichen Annahme- und Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer. 

2. Leistungen: Sämtliche gebuchten Leistungen sind abschließend auf der Webseite www.jeeptrip.cc und im Reisevertrag dargestellt. Darüber hinausgehende Leistungen sind im vereinbarten Buchungspaket nicht enthalten. Durch wichtige Umstände (technischer, gesundheitlicher oder witterungsbedingter Natur) ist der Veranstalter im Notfall berechtigt, die Route anzupassen oder abzuändern und andere Unterbringungsorte vorzusehen, wobei versucht wird, nach Möglichkeit den Charakter des Trips und die Leistungen beizubehalten. Dem Teilnehmer erwächst daraus kein Entschädigungsanspruch.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

3. Notwendige Teilnahmebedingungen: Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an dem angebotenen Reiseprogramm mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene körperliche Betätigung und Anstrengung zulässt. Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten. Die Teilnehme an der Reise findet auf eigene Gefahr statt und die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Teilnehmer seine Erben und Angehörigen verzichten ausdrücklich, den Veranstalter und seine Angestellten, Vertragspartner und Vermittler für Verletzungen haftbar zu machen. Der Reisende muss sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Diese Informationen sind erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern und beim Auswärtigen Amt im Internet.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten und die Gesetze des Staates Marokko einzuhalten. Es ist alleinige Verpflichtung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass seine individuellen gesundheitlichen, psychischen, physischen Fähigkeiten zur Bewältigung der geplanten Reise und deren Anstrengungen in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen.

Persönliche Versicherung: Vorort ist es nicht möglich sich für Verletzungen, Arztrechnungen und Rückführungs-Kosten auf Grund eines Unfalls zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet sich zu Hause zu versichern. Diese Versicherung muss Annulationskosten, Unfall und Krankheit, Spitalaufenthalt, Rückführung, Sachschaden etc. beinhalten. Falls beim Start der Reise keine solche Versicherung vorliegt kann der Veranstalter von einer Teilnahme an der Reise absehen.

Gesundheit: Falls beim Kunden besondere medizinische Probleme vorliegen muss dieser den Veranstalter mindestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informieren. Die Touren führen zeitweise in sehr abgelegene Gegenden, wo medizinische Versorgung nicht schnellst möglichst gewährleistet werden kann und eine nötige Evakuierung schwierig, teuer oder gar unmöglich sein kann.. Der Kunde muss vorsichtig sein und Unwohlsein muss dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit allenfalls früh genug reagiert werden kann. Medikamente: Der Kunde wird aufgefordert den Veranstalter zu informieren, falls er während der Reise verschriebene Medikamente einnehmen muss.


4. Haftungsausschluss des Veranstalters: Keine Haftung wird vom Veranstalter übernommen für Kosten oder Aufwendungen, die für die Verspätung, den Verlust, die Beschädigung oder Verletzungen von Personen oder Sachen, entstehen, während ein Teilnehmer mit den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, eines Taxis, eines Busses oder anderen Transportmitteln unterwegs ist. Der Veranstalter kann nicht behaftet werden für Verspätungen während der Reise, welche auf Grund von Pannen und der nötigen Reparatur der Fahrzeuge entstehen.

Ferner ist eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus Naturereignissen ausgeschlossen. Daher kann auch keine Haftung für allfällige Verspätungen und damit verbundene Kosten übernommen werden. Eine allfällige Haftung des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Schäden die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Buchungspreises beschränkt. Für den Antritt des Trips durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser mit seiner Unterschrift im Vertrag diese Haftungsbeschränkung akzeptiert. Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, sofern nicht dafür eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung beschränkt sich auf den Umfang der Deckung der Haftpflichtversicherung im einzelnen Schadensfall.

5. Haftung des Teilnehmers: Die Teilnahme am gebuchten Trip erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die er sich selbst oder an Dritten verursacht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und seine Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder an Dritten verursacht.

6. Vertragsverletzungen: Der Veranstalter und seine Angestellten behalten sich das Recht vor, den Teilnehmer bei Verletzungen des gegenständlichen Vertrages aus der Gruppe auszuschließen. Dies insbesondere, wenn durch sein Verhalten andere Teilnehmer oder Dritte gestört oder gefährdet werden. Ausschlussgründe stellen auch die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen dar, weil die Sicherheit des Teilnehmers und auch Dritten dadurch beeinträchtigt würde. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückersatz seiner Leistungen oder sonstigen Vermögensverlusten, die ihm daraus entstehen.

7. Rücktritt und Kündigung:

a. Rücktritt und Vertragsübertragung auf Seiten des Teilnehmers:

Bei Vertragsrücktritt des Teilnehmers werden nachfolgende Stornogebühren fällig: 50 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 12 Wochen vor Beginn des Trips, 80 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor Beginn des Trips, 100 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 8 Wochen vor Beginn des Trips. Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief oder per E-Mail zu erfolgen und wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters rechtswirksam. Die obgenannten Fristen gelten ab Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dieser ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilzahlungen aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilzahlungen zurückerstattet. Vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend nahegelegt. Die

Rechte aus dem Vertrag sind übertragbar und gelten als übertragen, wenn die übernehmende Person alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und der Veranstalter die Erfüllung der Teilnahmebedingungen schriftlich bestätigt. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften solidarisch für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand.

b. Rücktritt des Veranstalters: Der Veranstalter ist berechtigt, den Trip aus wichtigen Gründen jederzeit einvernehmlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus darf der Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn des Trips vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt. Bei Vertragsrücktritt des Veranstalters hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Trip des Veranstalters zu verlangen.

c. Vertragsauflösung wegen höherer Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag auflösen. Der Veranstalter ist berechtigt, für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Der Teilnehmer hat allfällige Mehrkosten selbst zu tragen.

8. Fälligkeit des Buchungspreises:

Zahlungsbedingungen: 50% innerhalb zehn Tage nach Buchung, die restlichen 50% sechs Wochen vor Reisebeginn.

9. Fotos und Filme, Trackingverbot:

Der Teilnehmer stimmt zu, dass Fotos und Filme, die bei dem Trip hergestellt wurden, auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fotos und Filme auf den Reisen zu machen und diese für Werbung, Prospekte oder andere kommerzielle Zwecke zu benutzen.

10. Unwirksamkeit:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.

11. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

12. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte in Agadir zuständig.

  

TigerTrip SARL,

Ma-80000 Agadir, Douira Souss-Massa-Draa, Marokko, Tel. Maroc +212 6629 15701, Tel. Austria +43 660 442 3399,hannes.zeller@tigertrip.cc,

Firmenbuch: N° 22915Gerichtsstand: Agadir-Marokko